
Der Bundestag hat ein umfangreiches Gesetzespaket zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts beschlossen, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Darin werden auch Anpassungen für Unternehmen vorgenommen, die von den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie besonders betroffen sind (COVInsAG).