
Die Bundesregierung hat die Unterstützung für Unternehmen, die von der COVID-19-Pandemie betroffen sind, vereinfacht und aufgestockt. Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Eckpunkte der Überbrückungshilfe III und der Neuerungen vor.
Die Bundesregierung hat die Unterstützung für Unternehmen, die von der COVID-19-Pandemie betroffen sind, vereinfacht und aufgestockt. Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Eckpunkte der Überbrückungshilfe III und der Neuerungen vor.
Die Überbrückungshilfe III können alle Unternehmen
Der Förderzeitraum umfasst die Monate November 2020 bis Juni 2021.
Berechtigte Unternehmen können bis zu 1,5 Millionen Euro (vorher: 200.000 bzw. 500.000 Euro) Überbrückungshilfe pro Monat erhalten, jedoch müssen dabei die Obergrenzen des europäischen Beihilferechts berücksichtigt werden.
Die Höhe der Zuschüsse ist gestaffelt in Abhängigkeit der Umsatzrückgänge:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine Musterkatalog fixer Kosten, die erstattet werden können, erstellt. Dazu zählen u. a. Pachten, Versicherungen, Mietkosten für Fahrzeuge, Maschinen, aber auch Umbaukosten für Hygienemaßnahmen.
Die Liste finden Sie unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/ueberbrueckungshilfe-lll.html.
Neu aufgenommen:
Neuerungen bei den erstattungsfähigen Kosten gibt es für die Branchen, die besonders hart von der COVID-19-Pandemie betroffen sind,
Die Antragstellung erfolgt über die zentrale Plattform: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Unternehmen müssen Anträge wie bisher bei der Überbrückungshilfe II elektronisch durch so genannte prüfende Dritte (d. h. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und/oder Rechtsanwälte) über die Überbrückungshilfe-Plattform stellen.
Die Antragstellung und die Abschlagszahlungen starten im Februar 2021.
Wir können Sie beraten bei der Erstellung von Liquiditätsplanungen zur Ermittlung der benötigten Überbrückungshilfe und/oder bei Fortführungsprognosen, um so sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Überbrückungshilfe und einer potentiellen Insolvenzantragsaussetzung gegeben sind.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
Überbrückungshilfe III
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/ueberbrueckungshilfe-lll.html.