Hilfe für Unternehmen in der Coronavirus-Krise

Auch wenn Sie als Unternehmer und/oder Gesellschafter von der Kurzfristigkeit und Heftigkeit der Auswirkungen der Coronavirus-Krise überrascht sind und auch wenn Sie keine Schuld tragen, ist es jetzt Ihre Aufgabe, die drohenden wirtschaftlichen Folgen durch geeignete Maßnahmen abzufedern.


ENTSCHEIDEND
Zentral für jedes betroffene Unternehmen ist zunächst die schnelle Erarbeitung eines betriebswirtschaftlichen Grobkonzepts, das sowohl das Ausmaß der drohenden Liquiditätsverluste als auch die bereits ergriffenen bzw. beabsichtigten Sofortmaßnahmen beziffert.

Dieses betriebs- und branchenspezifische Grobkonzept wird zugleich auch zwingend erforderlich sein, um landes- oder bundeseigene Fördermittel, Bürgschaften oder Zuschüsse in Anspruch nehmen zu dürfen und den Regulatorien der Banken zu genügen.

Denn eines ist klar, die öffentlichen Soforthilfen infolge der von Corona verursachten Krise sollen nur solchen Unternehmen eine Finanzierungsbrücke bauen, die an sich gesund sind und nicht vorher schon insolvenzreif waren. Und klar ist auch, dass zwar der Auslöser der aktuellen Krise neu ist, nicht aber das über viele Jahre entwickelte und in vielen Unternehmenskrisen bereits erfolgreich praktizierte Beratungs-Know-how unserer Restrukturierungsspezialisten.

Unsere Handlungsoptionen für den Mittelstand im Überblick

Wir helfen Ihnen bei der Restrukturierung Ihres Unternehmens:

Folgende Handlungsoptionen bestehen für mittelständische Unternehmen.

Was können Sie jetzt tun? Die Top-6-Regeln

Mindestens folgende Punkte, die der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e. V. (BDU) mit seinem Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung erarbeitet hat, sollten im Rahmen des Grobkonzepts berücksichtigt werden und um unternehmensspezifische Maßnahmen ergänzt werden:

  • Ehrliche Liquiditätsplanung durchführen
  • Alle nicht notwendigen Ausgaben streichen inkl. Investitionen
  • Mit Lieferanten über längere Zahlungsziele verhandeln
  • Lager abbauen
  • Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern
  • Offene und aktive Kommunikation mit den Kunden über deren Situation
  • Nicht warten, bis diese sich melden
  • Auftragsgrößen, Liefertermine und Konditionen mit den Kunden nachverhandeln
  • Produkte und Dienstleistungen modifizieren z. B. für einen Seminaranbieter statt Präsenzveranstaltungen Web-Seminare anbieten
  • Rechtzeitig nach alternativen Lieferanten suchen (z. B. Europa statt Asien)
  • Schulung des Einkaufs
  • Auftragsgrößen, Liefertermine und Konditionen mit den Lieferanten nachverhandeln
  • Schichten reduzieren
  • Einführung von 2- oder 3-Tageswoche
  • Abschalten von Fertigungslinien
  • Homeoffice-Regelungen
  • Bildung von sich vertretenden aber unabhängigen Arbeitsgruppen oder kompletter Organisationseinheiten (Team A und Team B), die rollierend im Büro oder im Homeoffice arbeiten
  • Ausnutzung und Neuverhandlung von Arbeitszeitkonto-Regelungen
  • (unbezahlter) Urlaub
  • Kurzarbeit
  • Über die Hausbank
  • Factoring
  • Über staatliche Institutionen aus dem Corona-Fonds
  • Auf Basis eines Grobkonzepts, das Bedarf und Refinanzierung zeigt

Wir helfen Ihnen

Wir als langjährig erfahrene Restrukturierungsexperten helfen Ihnen das Grobkonzept zu erstellen. Darüber hinaus können wir Sie auch bei der Umsetzung der notwendigen Sofortmaßnahmen unterstützen.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:

Update COVInsAG inklusive aktueller Änderung zum 01.10.2020

Mit Einsetzen der Corona Pandemie hatten Bundeskabinett, Bundestag und Bundesrat in Rekordzeit das „Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVInsAG)“ beschlossen. Dieses Gesetz wird zum 1. Oktober 2020 entscheidend geändert – danach sind zahlungsunfähige Unternehmen wieder verpflichtet, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Lediglich für den Fall einer Überschuldung können sich Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht berufen, die bis zum Jahresende 2020 verlängert wird.

In unserem Restrukturierungspartner COVInsAG Update informieren wir Sie darüber, was die Änderungen konkret für Ihr Unternehmen bedeuten und wie Sie die Chancen für eine Restrukturierung Ihres Unternehmens nutzen können.

Maßnahmenpaket des Bundes zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus

Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben ein „Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona“ beschlossen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Konkretisiert wird dieses Maßnahmenpaket in den jeweiligen Bundesländern und dort konkret von den Förder- und Bürgschaftsbanken.

Gern stellen wir einen Kontakt zu den verantwortlichen Förderbanken her und begleiten Sie beim Beantragungs- und Bewilligungsprozess. Melden Sie sich einfach bei uns.

Stellungnahmen von Verbänden

TMA: Stellungnahme zur Ankündigung des BMJV zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zu staatlichen Finanzierungsprogrammen

Die Gesellschaft für Restrukturierung - TMA Deutschland e. V. hat eine erweiterte Stellungnahme veröffentlicht, in der der Verein Empfehlungen zur erleichterten Krisenfinanzierung gibt.

Die vollständige Pressemitteilung der TMA finden Sie hier.

Consultingverband BDU: „Anforderungen an die Hilfen von Firmen in der Corona-Krise“

17.03.2020. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e. V. (BDU) hat gemeinsam mit seinem Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung in seinem jüngst veröffentlichten 10 Punkte-Papier Anforderungen an eine effiziente Unterstützung von Unternehmen in der Coronakrise vorgelegt.

Der Beratungsspezialisten aus dem Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung unter Leitung von Burkhard Jung fordern u. a., dass Hilfe für Unternehmen in der Krise gezielt geleistet werden sollte.

Die vollständige Pressemitteilung des BDU finden Sie hier.

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