Update COVInsAG inklusive aktueller Änderung zum 01.10.2020
Mit Einsetzen der Corona Pandemie hatten Bundeskabinett, Bundestag und Bundesrat in Rekordzeit das „Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVInsAG)“ beschlossen. Dieses Gesetz wird zum 1. Oktober 2020 entscheidend geändert – danach sind zahlungsunfähige Unternehmen wieder verpflichtet, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Lediglich für den Fall einer Überschuldung können sich Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht berufen, die bis zum Jahresende 2020 verlängert wird.
In unserem Restrukturierungspartner COVInsAG Update informieren wir Sie darüber, was die Änderungen konkret für Ihr Unternehmen bedeuten und wie Sie die Chancen für eine Restrukturierung Ihres Unternehmens nutzen können.
Maßnahmenpaket des Bundes zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus
Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben ein „Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona“ beschlossen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Konkretisiert wird dieses Maßnahmenpaket in den jeweiligen Bundesländern und dort konkret von den Förder- und Bürgschaftsbanken.
Gern stellen wir einen Kontakt zu den verantwortlichen Förderbanken her und begleiten Sie beim Beantragungs- und Bewilligungsprozess. Melden Sie sich einfach bei uns.
Stellungnahmen von Verbänden
TMA: Stellungnahme zur Ankündigung des BMJV zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zu staatlichen Finanzierungsprogrammen
Die Gesellschaft für Restrukturierung - TMA Deutschland e. V. hat eine erweiterte Stellungnahme veröffentlicht, in der der Verein Empfehlungen zur erleichterten Krisenfinanzierung gibt.
Die vollständige Pressemitteilung der TMA finden Sie hier.
Consultingverband BDU: „Anforderungen an die Hilfen von Firmen in der Corona-Krise“
17.03.2020. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e. V. (BDU) hat gemeinsam mit seinem Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung in seinem jüngst veröffentlichten 10 Punkte-Papier Anforderungen an eine effiziente Unterstützung von Unternehmen in der Coronakrise vorgelegt.
Der Beratungsspezialisten aus dem Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung unter Leitung von Burkhard Jung fordern u. a., dass Hilfe für Unternehmen in der Krise gezielt geleistet werden sollte.
Die vollständige Pressemitteilung des BDU finden Sie hier.