Glossar A-Z

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A

Absonderungsrecht

Das Absonderungsrecht steht denjenigen Gläubigern zu, welche an Vermögensgegenständen des Schuldners Sicherungsrechte haben. Nach Abzug der gesetzlichen oder vereinbarten Kostenbeiträge fließt der Verwertungserlös für den Sicherungsgegenstand dem absonderungsberechtigten Gläubiger zu.

Akquisition

Oberbegriff für sämtliche Formen des Erwerbs einer Beteiligung.

APA

Asset Purchase Agreement = Vertrag über den Kauf und die Übertragung von Vermögensgegenständen sowie Vertragsbeziehungen in Form eines Asset Deals

Asset

Vermögensgegenstand

Asset Deal

Unternehmenskauf, bei welchem die einzelnen Vermögenswerte eines Unternehmens bewertet und auf den neuen Besitzer übertragen werden. Kaufgegenstand eines Asset Deals sind (sämtliche oder ausgewählte) Aktiva und Passiva sowie Vertragsbeziehungen eines Unternehmens, das heißt Vermögensgegenstände in Form von Rechten, Ansprüchen, Grundstücken oder beweglichen Sachen sowie Verbindlichkeiten. Aufgrund des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes müssen die einzelnen Wirtschaftsgüter im Vertrag individuell oder zumindest bestimmbar bezeichnet werden. Es erfolgt eine Einzelrechtsnachfolge; Verbindlichkeiten gehen im Regelfall nicht ohne gesonderte Vereinbarung über. Das Gegenstück zum Asset Deal ist der Share Deal.

Aussetzung Insolvenzantragspflicht

Nach § 1 des Gesetzes zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG) ist die Insolvenzantragspflicht im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.04.2021 für alle jene Unternehmen ausgesetzt, die:

  • im Zeitraum 01.11.2020 bis zum 28.02.2021 einen Antrag auf Gewährung von Hilfsleistungen (staatliche Hilfsprogramme zur Abmilderung COVID-19-Pandemie) gestellt haben oder
  • einen Antrag auf Gewährung von Hilfsleistungen hätten stellen können (Verhinderung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen).
  • ABER: Die temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht entfällt, wenn keine Aussicht auf Erlangung der Hilfsleistung bestand bzw. diese zur Beseitigung der Insolvenzreife unzureichend wären.

Weiterführende Informationen

Aussonderungsrecht

Ein Aussonderungsrecht gibt dem Berechtigten das Recht, einen nicht zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstand heraus zu verlangen.

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