Glossar A-Z
B
Beteiligungscontrolling
Das Beteiligungscontrolling ist für das Controlling bei Beteiligungen zuständig (z.B. Tochterunternehmen, stille Beteiligungen an Partnerunternehmen usw.) und unterstützt die Unternehmen bei der Erstellung und Lieferung relevanter Kennzahlen im Sinne einer Erreichung der gesamtwirtschaftlichen Ziele sowie die Unternehmens-/Konzernleitung bei der Steuerung der Unternehmensgruppe/des Konzerns.
Bewertungsverfahren
Die Bewertungsverfahren dienen der Bestimmung des Unternehmenswertes. Zu den Gesamtbewertungsverfahren gehören z.B. das DCF-Verfahren, das Multiplikatorenverfahren und der Realoptionsansatz. Zu den Einzelbewertungsverfahren gehört das Substanzwertverfahren. Zu den Mischverfahren zählt man das Mittelwert- und Übergewinnverfahren.
Bescheinigung
Für verschiedene Sanierungsmöglichkeiten benötigt ein Unternehmen eine gutachterliche Experteneinschätzung, eine sogenannte Bescheinigung. Vereinfacht ausgedrückt ist eine Bescheinigung immer dann erforderlich, wenn ein Unternehmen kein „normales“ Insolvenzverfahren beantragt, sondern es einen „privilegierten“ Sanierungsweg einschlagen möchte.
Im Kern wird in einer Bescheinigung auf Basis einer umfangreichen kaufmännischen Analyse bestätigt, dass bestimmte wirtschaftliche Voraussetzungen beim Unternehmen vorliegen. Diese beziehen sich u. a. auf das Vorliegen von Insolvenzgründen und die Aussicht auf Sanierbarkeit des Unternehmens. Zu diesen Punkten nimmt der Bescheiniger gutachterlich Stellung und stellt gegenüber dem Gericht dar, warum er zu dieser Einschätzung kommt.
Eine Bescheinigung wird benötigt, wenn man ein Schutzschirmverfahren zur Sanierung des Unternehmens wählt (§ 270d InsO neue Fassung).
Die Vorlage einer Bescheinigung für ein Schutzschirmverfahren ist die Voraussetzung, damit das Gericht ein Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO neue Fassung anordnen kann. Darin bestätigt der unabhängige, sachkundige Bescheiniger, dass bei dem antragstellenden Unternehmen lediglich eine drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) oder eine Überschuldung (§ 19 InsO) vorliegt, aber noch keine eingetretene Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO). Weiterhin muss der Bescheiniger bestätigen, dass die Sanierung des Unternehmens nicht offensichtlich aussichtslos ist.
Weiterführende Informationen
Business Plan
Unternehmerischer Geschäftsplan, der die Vorhaben mit Zielen und Strategien zusammenfasst. Art und Umfang der Abbildung im Business Plan sind einzelfallabhängig und orientieren sich unter anderem an Branche und Größe des Unternehmens sowie dem Verwendungszweck.
Buy and build
Strategischer Ansatz, bei welchem zunächst eine Gesellschaft gekauft wird, um anschließend ein oder mehrere Unternehmen - sogenannte "Add-ons" - zu erwerben und zu einer Unternehmenseinheit/-gruppe zu formen. Dies ermöglicht Synergieeffekte und häufig verbesserten Zugang zu Fremdkapital sowie Kapital- und Beteiligungsmärkten.
Buy-side
Käufer-/Erwerberseite einer Transaktion