Glossar A-Z
C
Capex
Capital Expenditure = Investitionsaufwand
Cash Free/Debt Free
Methode der Unternehmensbewertung, bei der der Wert des Unternehmens ohne Berücksichtigung der Finanzierung und des nicht betriebsnotwendigen Vermögens bestimmt wird (Enterprise Value/Unternehmenswert). Zum Basiskaufpreis werden die liquiden Mittel des Zielunternehmens hinzuaddiert und Finanzverbindlichkeiten (häufig alle zinstragenden Verbindlichkeiten) abgezogen, um den Equity Value abzubilden.
Change-of-Control (CoC)-Klausel
Klausel in Vertragswerken hinsichtlich eines Kontrollwechsels in einem Unternehmen.
Closing
Dinglicher Vollzug einer Transaktion. Nach dem Eintritt sämtlicher Closing Bedingungen wird das Eigentum an den Anteilen oder Vermögensgegenständen gegen Zahlung des fälligen Kaufpreises auf den Erwerber übertragen. Voran geht der Abschluss des schuldrechtlichen Kaufvertrags, das Signing.
Closing Date
Tag, an dem der Unternehmenskaufvertrag vollzogen wird
Controlling
Controlling nach unserem Verständnis beschreibt das tägliche Arbeiten mit einer integrierten Unternehmensplanung. Erst durch den regelmäßigen Abgleich von Plan- und Ist-Werten sowie die Interpretation von Abweichungen lassen sich Fehlentwicklungen oder Finanzierungsnotwendigkeiten frühzeitig erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen identifizieren. Ein kontinuierlicher Controllingprozess bildet daher die Grundlage einer effektiven Unternehmenssteuerung.
COVInsAG
Das COVInsAG wurde vor dem Hintergrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erlassen und umfasst u. a. zeitlich befristete Sonderregelungen für die Insolvenzantragstellung von Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie besonders betroffen sind.
Als Artikel 1 des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020 wurde das „Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz“) (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz = COVInsAG) rückwirkend zum 1. März 2020 erlassen.
In der aktuellen Fassung des COVInsAG wurden insbesondere die folgenden Themen geregelt:
- Zeitlich befristete Bestimmungen zu den Voraussetzungen für eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (01.01.2021 bis zum 30.04.2021) unter bestimmten Bedingungen und den Folgen einer solchen Aussetzung.
- Geringerer Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung
- Anwendung des bisherigen Rechts bei Eigenverwaltungsverfahren
- Erleichterter Zugang zum Schutzschirmverfahren
CRO
Die Abkürzung CRO steht für „Chief Restructuring Officer“ (Sanierungsgeschäftsführer). Dieser kann in Krisenunternehmen eingesetzt werden, um die operative Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.