Glossar A-Z
H
Haftung SV-Beiträge (Finanzamt)
In der Eigenverwaltung, insbesondere im Eröffnungs- bzw. Schutzschirmverfahren, ist zu beachten, dass die Haftung für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen (insbesondere der Arbeitnehmeranteil) und Steuern ggf. bei der Geschäftsführung verbleibt.