Glossar A-Z
S
Sachwalter
In der Eigenverwaltung verbleibt die Verwaltungs- und Verfügungsgewalt bei der Eigenverwaltung (Geschäftsführung und CRO). Das Verfahren bleibt somit für die Geschäftsführung steuerbar. Das Gericht bestellt zur Überwachung der Tätigkeiten der Eigenverwaltung einen Sachwalter.
Sale-and-lease-back
Verkauf von Vermögensgegenständen aus dem Anlagevermögen an eine Leasing-Gesellschaft mit anschließendem Vertrag zur weiteren Nutzung gegen Gebühr durch das Unternehmen. Ziel ist die schnelle Freisetzung von Liquidität, welche dann allerdings zulasten zukünftiger, regelmäßiger (Raten-)Zahlungen geht. Dieses Instrument wird auch häufig als bilanzpolitisches Mittel verwendet.
Sanierungsgutachten
Ein Gutachten, welches eine Aussage zur Fortführungs- und Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens treffen soll.
Das Gutachten hat typischerweise die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH und/oder die Anforderungen des IDW S 6 einzuhalten.
Weiterführende Informationen
Sanierungskredit
Wird in aller Regel durch die beteiligten Banken bei positiver Fortführungsprognose, also nach Vorlage des Sanierungsgutachtens durch externe Dritte, gewährt. Dient der Abwendung von Insolvenzantragsgründen und der Finanzierung von Restrukturierungsmaßnahmen auf Basis eines Sanierungsgutachtens.
Sanierungsmoderation
Die Sanierungsmoderation ist ein vom Gesetzgeber im Rahmen des StaRUG geschaffenes, nicht öffentliches Instrument zur Restrukturierung von Unternehmen. Ziel ist der Abschluss eines Sanierungsvergleichs zwischen ausgewählten Gläubigern, dem Unternehmen und ggf. weiteren Beteiligten innerhalb eines Zeitrahmens von drei Monaten. Die Vermittlung zwischen den verschiedenen Stakeholdergruppen erfolgt hierbei über einen gerichtlich bestellten Sanierungsmoderator. Die Sanierungsmoderation muss beim zuständigen Restrukturierungsgericht beantragt werden.
Sanierungsmoderator
Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene StaRUG bietet nach § 94 ff. die Möglichkeit einer Sanierungsmoderation. Beim Sanierungsmoderator handelt sich um eine auf Antrag des restrukturierungsfähigen Schuldners gerichtlich eingesetzte, qualifizierte und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person. Die nicht öffentlich bekanntgegebene Bestellung erfolgt typischerweise über einen Zeitraum von drei Monaten, auf Antrag auch länger. Der Sanierungsmoderator vermittelt zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern bei der Herbeiführung einer anfechtungs- und insolvenzfesten Lösung zur Überwindung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, den sogenannten Sanierungsvergleich. Zudem analysiert er die Situation des schuldnerischen Unternehmens und erstattet regelmäßigen Bericht an das zuständige Restrukturierungsgericht.
Sanierungsvergleich
Der Sanierungsvergleich ist das Ergebnis der Sanierungsmoderation nach § 94 ff. StaRUG. Es handelt sich um einen (konsensuales) Sanierungskonzept zwischen dem schuldnerischen Unternehmen und (ausgewählten) Gläubigern. Im Gegensatz zum Restrukturierungsplan kann keine Durchsetzung gegen den Willen obstruierender Gläubiger erfolgen. Zur Minimierung von Anfechtungsrisiken kann der Sanierungsvergleich auf Antrag durch das Restrukturierungsgericht bestätigt werden.
SanInsFoG
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (abgekürzt: SanInsFoG) ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Der Bundestag hat dort drei wichtige Aspekte berücksichtigt:
- die Richtlinie des Europäischen Parlaments zur Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens bzw. präventiven Restrukturierungsrahmens, die im Juni 2019 verabschiedet wurde. Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist zentraler Bestandteil des SanInsFoG
- die Ergebnisse der Evaluation des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Dies führte zu diversen Änderungen der Insolvenzordnung (InsO), allen voran der Eigenverwaltung.
- die COVID-19-Pandemie. Im COVInsAG als weiteren wichtigen Teil des SanInsFoG werden vorübergehende Anpassungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts an die durch die Krisenfolgen geprägte Sondersituation durch die COVID-19-Pandemie geregelt. Im Wesentlichen wird der Insolvenzantragsgrund der Überschuldung für eine Übergangsphase angepasst, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgrund der COVID-19-Pandemie für bestimmte Fälle bis Ende April 2021 verlängert und die Zugangsvoraussetzungen für die Eigenverwaltung temporär erleichtert.
Schutzschirmverfahren
Durch das am 1. März 2012 in Kraft getretene ESUG wurde das Schutzschirmverfahren eingeführt. Das Schutzschirmverfahren gem. § 270d InsO ist ein Spezialfall der Eigenverwaltung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Es soll dem Schuldner durch frühzeitiges Handeln die Sanierung seines Unternehmens erleichtern. Es handelt sich dabei um ein Verfahren zur Vorbereitung einer Sanierung durch Insolvenzplan in Kombination mit Eigenverwaltung. Hiermit ist die Möglichkeit eröffnet, innerhalb eines Zeitraumes von max. drei Monaten in dem so genannten Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters und ohne Vollstreckungsmaßnahmen einen Sanierungsplan zu erarbeiten. Dieser kann im Anschluss als Insolvenzplan umgesetzt werden. Die Zahlungsunfähigkeit darf aber noch nicht eingetreten sein, wenn das Schutzschirmverfahren beantragt wird. Zudem darf die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos sein.
Weiterführende Informationen
Share Deal
Art des Unternehmenskaufes, bei dem die Gesellschaftsanteile an der Unternehmung übernommen werden. Es ändert sich damit lediglich der Inhaber der Gesellschaft, die Rechtsverhältnisse der Zielgesellschaft bleiben grundsätzlich unberührt. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang insbesondere Change-of-Control-Regelungen/-Klauseln.
Share Purchase Agreement (SPA)
Vertrag, mit dem Anteile an einer Gesellschaft verkauft werden (Share Deal).
Short list
Liste mit Kaufinteressenten in einem Investorenprozess, welche aufgrund der Rückmeldungen und Interessenbekundungen zur Ansprache/zum Teaser erstellt wird.
Signing
Schritt vor dem sogenannten Closing, bei dem nach vollzogener Due Diligence und abgeschlossenen Kaufvertragsverhandlungen der Kaufvertrag mit den beim Unternehmenskauf oder -verkauf zugehörigen Modalitäten unterschrieben wird.
Signing Date
Datum, an dem der Kaufvertrag unterschrieben wird
Spin-off
Ausgliederung eines Geschäftsbereichs oder Teilbereichs, um diesen so in ein eigenständiges Unternehmen zu verwandeln.
Stabilisierungsanordnung
Die Stabilisierungsanordnung ist ein Instrument des StaRUG. Zur Wahrung der Aussichten auf die Verwirklichung des Restrukturierungsziels kann das Restrukturierungsgericht unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag des Schuldners anordnen, dass Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung eingestellt und die Durchsetzung von Rechten (Verwertungshandlungen) an beweglichen Vermögensgegenständen für bis zu drei Monaten untersagt werden. Hierfür erforderlich ist auch eine schlüssige und vollständige Restrukturierungsplanung gemäß den Anforderungen des StaRUG.
Stakeholder
Personengruppen/Interessensgemeinschaften oder auch Institutionen, die wirtschaftliche oder andere Interessen an der Fortentwicklung eines an einer Transaktion beteiligten Unternehmens haben. Stakeholder sind beispielsweise Mitarbeiter (zum Beispiel Interesse am Erhalt von Arbeitsplätzen), Kunden (zum Beispiel Interesse an künftigen Geschäftsbeziehungen), Lieferanten, Kapitalmärkte sowie der Staat und die Öffentlichkeit (zum Beispiel politische Gruppierungen/Parteien, Verbände, Kirchen, Medien, Gewerkschaften etc.).
StaRUG
Die Abkürzung StaRUG steht für das „Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz“. Dahinter verbirgt sich eine neue Sanierungsmöglichkeit für Unternehmen in Schwierigkeiten. Das StaRUG ermöglicht Unternehmen, sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens frühzeitig zu restrukturieren. Dies geschieht auch innerhalb eines gesetzlich geregelten Rahmens, jedoch ohne das Stigma einer Insolvenz, aber in direkter Abstimmung mit den Gläubigern. Der Geschäftsführer steuert das Unternehmen eigenständig durch die Sanierung und einigt sich mit den betroffenen Gläubigern auf einen Restrukturierungsplan, der alle für die erfolgreiche Sanierung notwendigen Maßnahmen umfasst. Der durch das Unternehmen aufgestellte Restrukturierungsplan tritt durch eine Mehrheitsentscheidung (75 %) der betroffenen Gläubiger in Kraft.
Allerdings kann das StaRUG nur von Unternehmen genutzt werden, die drohend zahlungsfähig (§ 18 InsO) sind und sich somit nicht im Stadium einer Insolvenzantragspflicht aufgrund von Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) befinden.
Das StaRUG gilt seit dem 1. Januar 2021 und ist im SanInsFoG geregelt.
Weiterführende Informationen
Stille Beteiligung
Die Stille Beteiligung stellt eine Form der Kapitalzufuhr dar, bei der ein Investor keine Anteile bekommt, sondern vertragsrechtlich am Gewinn beteiligt wird. Stille Beteiligungen lassen sich sehr individuell ausgestalten. Dabei müssen unter anderem Vergütungshöhe, Dauer der Beteiligung und Berichtsstruktur abgestimmt werden. Die in der Regel gegebene Unabhängigkeit des Unternehmers vom Kapitalgeber machen dieses Instrument vor allem für klein- und mittelständische Unternehmen interessant. Allerdings führt die fehlende Mitsprache im Gegenzug oft zu höheren Renditevorstellungen als bei einem Kredit (Darlehen).
Stillhaltevereinbarung
Eine Vereinbarung während der Zeit in der Kreditnehmer mit Hilfe von Beratern ein Sanierungskonzept entwickeln. Um Rechtssicherheit während dieser Phase zu gewähren kommt es zum Abschluss der Stillhaltevereinbarung, im Rahmen derer Kündigungsrechte für den Kreditgeber für eine gewisse Zeit ausgeschlossen werden. Eine Stillhaltevereinbarung wird meist nicht länger als für eine Zeitdauer von drei Monaten abgeschlossen.
Strategischer Investor
Ein „Strategischer Investor“ verfolgt mit der Transaktion geschäftspolitische Ziele. Er möchte das Zielunternehmen mit dem eigenen Geschäft verbinden, zum Beispiel indem er Synergien erzielt oder neue Geschäftsfelder eröffnet.