Glossar A-Z

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U

Überbrückungskredit

Kredit nach Eintritt einer Krise bis zur Vorlage eines Sanierungsgutachtens zur Sicherung der Liquidität.

Überschuldung

Die Überschuldung gemäß § 19 InsO ist lediglich bei juristischen Personen Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren. Nach § 19 Abs. 2 InsO liegt Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Überschuldung geht eine ausführliche Prüfung voraus, insbesondere zum Vorliegen einer positiven Fortführungsprognose.

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Übertragende Sanierung

Der Kauf eines Unternehmens aus der Insolvenz erfolgt häufig im Wege einer übertragenden Sanierung in Form eines Asset-Deals. Hierbei werden vom Erwerber ausgewählte Vermögenswerte des Anlage- und/oder Umlaufvermögens als Funktionseinheit im Paket gekauft und auf eine neu gegründete oder bereits bestehende Gesellschaft des Erwerbers übertragen. Bei der übertragenden Sanierung wird das Unternehmen vom Unternehmensträger (juristische oder natürliche Person) getrennt. Damit wird der Betrieb nicht als Ganzes, sondern lediglich der betriebsnotwendige Teil der Aktiva der Bilanz übertragen. Der alte Rechtsträger der in der Insolvenz befindlichen Gesellschaft wird sodann nach vollständiger Abwicklung des Insolvenzverfahrens aus dem Handelsregister gelöscht. Im Gegensatz dazu übernimmt ein Erwerber im Rahmen eines Share Deals sämtliche Geschäftsanteile des Rechtsträgers und damit zugleich sämtliche Aktiva und Passiva einschließlich aller etwaig hierin enthaltenen wirtschaftlichen Risiken.

Unternehmensbewertung

Finanzielle Bewertung von Vermögensgegenständen, Unternehmensteilen oder Gesamtunternehmen. Die Unternehmensbewertung setzt typischerweise auf einer entsprechenden Geschäftsplanung auf und kann im Rahmen diverser (marktgängiger und theoretischer) Verfahren (bspw. DCF, Multiples, IDW S 1) vorgenommen werden.

Unterschieden werden kann zwischen Einzelbewertungs-, Misch- sowie Gesamtbewertungsverfahren. Zu den Gesamtbewertungsverfahren gehören z.B. die sog. DCF-Verfahren oder Multiplikatorverfahren.

Neben weiteren situativen Anlässen stellt eine fundierte Unternehmensbewertung je nach Ausgangslage und Anforderung die zentrale Grundlage im Rahmen von unternehmerischen (Des-)Investitionsentscheidungen dar.

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Unternehmenskauf

Der Unternehmenskauf ist ein Vorgang, bei welchem ein Erwerber ein Unternehmen vom Eigentümer des Unternehmens kauft. Der Kauf eines Unternehmens kann dabei als Teil oder als Ganzes erfolgen. Dabei kann zwischen Share Deal (Anteilskauf) und Asset Deal (Kauf der Vermögenswerte) unterschieden werden.

Weiterführende Informationen

Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge beschreibt die Übergabe (Kapital und Führung) eines Unternehmens auf neue Inhaber bzw. Gesellschafter.

Unternehmensverkauf

Der Unternehmensverkauf ist ein Vorgang, bei welchem der Eigentümer eines Unternehmens dieses an einen Käufer verkauft. Der Verkauf eines Unternehmens kann dabei als Teil oder als Ganzes erfolgen.

Weiterführende Informationen

Unternehmenswert

Der Unternehmenswert stellt den Gesamtwert einer Unternehmung dar (Enterprise Value). Diese Berechnung dient der Ermittlung eines Kauf- bzw. Verkaufspreises für ein Unternehmen. Ermittelt wird dieser durch eine Unternehmensbewertung, welche durch unterschiedliche Bewertungsmethoden erfolgen kann.

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