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Zahlungsunfähigkeit

Legaldefinition Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO: „Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.“ Von der Zahlungsunfähigkeit zu unterscheiden ist die bloße Zahlungsstockung. Geringfügige Liquiditätslücken führen grundsätzlich noch nicht zur Zahlungsunfähigkeit, wobei jedoch eine Prüfung notwendig ist. Typische Indizien für Zahlungsunfähigkeit sind:

  • Nichtzahlung von Lieferanten
  • Nichtzahlung von Löhnen, Gehältern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Hingabe ungedeckter Schecks
  • Wechselproteste
  • Zwangsvollstreckungen/Vorliegen von Vollstreckungsanträgen
  • Anträge zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Zahlungsunfähigkeitsprüfung

Die Zahlungsunfähigkeit ist Insolvenzantragsgrund gemäß § 17 InsO. Ein Unternehmen ist zahlungsunfähig, wenn es nicht in der Lage ist, seine fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Die Zahlungsunfähigkeit ist hierbei von der Zahlungsstockung (kurzfristig behebbarer Mangel an flüssigen Mitteln, der in einem Zeitraum von maximal drei Wochen beseitigt werden kann), abzugrenzen.

Weiterführende Informationen zur Zahlungsunfähigkeitsprüfung

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