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Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren

Sanierung in Eigenregie

Gerät ein Unternehmen in die Krise und ist eine Restrukturierung außergerichtlich nicht möglich, stehen Geschäftsführung, Vorständen oder Gesellschaftern neben einem Regelinsolvenzverfahren weitere gerichtliche Sanierungsinstrumente zur Verfügung: die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren. Ein entscheidender Vorteil: Die Geschäftsführung bleibt im Amt, führt das Unternehmen selbst fort und behält so die unternehmerische Verantwortung. Im Verfahren werden Sanierungsmaßnahmen entwickelt, mit deren Umsetzung begonnen und das Unternehmen wieder zukunfts- und wettbewerbsfähig aufgestellt. Als erfahrene Sanierer begleiten wir Unternehmen auf diesem Sanierungsweg und stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden und der Sanierungsprozess schnellstmöglich umgesetzt wird.

Manchmal läuft die außergerichtliche Restrukturierung eines Unternehmens in eine Sackgasse. Die Summe der Probleme und der Druck der Gläubiger werden so groß, dass die Lage aussichtslos erscheint. Zudem steigen bei einer sich zuspitzenden Krisensituation und bei unzureichenden liquiden Mitteln die Haftungsrisiken für die Beteiligten. In einer solchen Situation können unsere erfahrenen Restrukturierungsexperten Sie unterstützen und mögliche Alternativen aufzeigen. Neben dem klassischen Insolvenzverfahren hat der Gesetzgeber zwei weitere gerichtliche Sanierungsmöglichkeiten für Unternehmen geschaffen: die Eigenverwaltung (§ 270b InsO) und das Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) (Variante der Eigenverwaltung).

Anders als im regulären Insolvenzverfahren bleibt dabei die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung, die die Sanierung selbst steuert („Eigenverwaltung“). Dem Unternehmen wird ein Sachwalter vom Gericht zur Seite gestellt, der – vergleichbar einem Aufsichtsrat – die Sanierung begleitet.

Während einer gut vorbereiteten Eigenverwaltung bzw. einem Schutzschirmverfahren wird über das Unternehmen eine Schutzglocke gesetzt. Damit gewinnen die Verantwortlichen  Zeit und Ruhe, um die notwendigen Maßnahmen zur Unternehmensgesundung gemeinsam mit erfahrenen Sanierern zu entwickeln und auf den Weg zu bringen. 

Besonderheit: Das Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der Eigenverwaltung. Im Unterschied zur Eigenverwaltung darf das Unternehmen bei Antragstellung nicht zahlungsunfähig sein. Spätestens nach drei Monaten muss das Unternehmen einen Sanierungsplan vorlegen, der die Grundlage für die Sanierung des Unternehmens bildet. Ein Vorteil gegenüber der Eigenverwaltung: Das Unternehmen kann dem Gericht einen Sachwalter vorschlagen.

Wählt ein Unternehmen das Schutzschirmverfahren als Sanierungsinstrument, muss es für den Antrag die Bescheinigung eines neutralen Gutachters (sogenannte Bescheinigung nach § 270d InsO) vorlegen, die insbesondere folgende drei Aussagen bestätigen muss:

  1. Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig
  2. Das Unternehmen ist drohend zahlungsunfähig
  3. Die angestrebte Unternehmenssanierung ist nicht offensichtlich aussichtslos

Unsere Restrukturierungsspezialisten verfügen über die notwendige Qualifikation, um eine Bescheinigung zu erstellen. Sie haben langjährige Sanierungserfahrung, begleiten aktiv die Arbeit von Beratungs- und Insolvenzverwalterverbänden und treten regelmäßig als Dozenten, Referenten und Verfasser von Fachartikeln auf.

Was ist zu beachten?

Für die meisten Geschäftsführer, Vorstände oder Gesellschafter wird es das erste Mal sein, dass sie mit einer Eigenverwaltung oder einem Schutzschirm konfrontiert werden. Sie verfügen üblicherweise nicht über Sanierungserfahrung oder das entsprechende Sanierungswissen. Gleichwohl liegt es in ihrer Verantwortung, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden. Es ist daher wichtig, dass die Geschäftsleitung während des Verfahrens durch einen insolvenzerfahrenen Sanierer ergänzt wird. Dieser stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden und der Sanierungsprozess schnellstmöglich umgesetzt wird. Er ist erster Ansprechpartner des Gerichts, des Sachwalters und des Gläubigerausschusses. Häufig wird er als CRO (Chief Restructuring Officer) bzw. Sanierungsgeschäftsführer oder CIO (Chief Insolvency Officer) bezeichnet. 

Unsere Restrukturierungsexperten vereinen Geschäftsführungs- und Sanierungskompetenz in einer Person. Sie verfügen über langjährige Erfahrungen als Sanierungsgeschäftsführer und haben zahlreiche Unternehmen aus verschiedensten Branchen bei ihrer Restrukturierung unterstützt.

Vorbereitung ist das A und O

Eine Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren muss sorgfältig vorbereitet und geplant sein. Dies schaffen wir – gemeinsam mit Ihnen – auch in kurzer Zeit.

Wichtige Vorbereitungsschritte sind:

  1. Planung der Finanzierung des Verfahrens
  2. Erstellung Restrukturierungskonzept
  3. Ansprache der beteiligten Stakeholder wie Finanzierer, Kunden bzw. Lieferanten
  4. Vorbereitung des Geschäftsbetriebs
  5. Erstellung einer Eigenverwaltungsplanung
  6. Erstellung einer Bescheinigung (nur bei einem Schutzschirmverfahren)
  7. Erstellung Insolvenzantrag und Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung
  8. Vorabstimmung mit dem Gericht

Wir begleiten Sie bei jedem dieser Schritte und bereiten mit Ihnen gemeinsam die Sanierung in Eigenverwaltung oder im Schutzschirmverfahren sorgfältig vor, denn nur so kann die Sanierung zu einem Erfolg werden. Sprechen Sie uns gerne auch direkt an.

Ihre Ansprechpartner

Burkhard Jung

Burkhard Jung

Partner | Turnaround & Restructuring

Burkhard Jung ist als Partner bei Deloitte im Bereich Turnaround & Restructuring am Standort in Berlin tätig. Er verfügt über umfassende Erfahrung in der außergerichtlichen Sanierung und in der Sanier... Mehr

Dr. Robert Tobias

Dr. Robert Tobias

Partner | Turnaround & Restructuring

Dr. Robert Tobias ist Partner bei Deloitte im Bereich Turnaround & Restructuring und ist seit 2003 in der Sanierungs- und Insolvenzberatung tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf der Vorbereit... Mehr

Dr. Stefan Weniger

Dr. Stefan Weniger

Partner | Turnaround & Restructuring

Dr. Stefan Weniger ist als Partner im Bereich Turnaround & Restructuring am Standort in Berlin tätig. Der Rechtsanwalt verfügt über langjährige Erfahrung in der Restrukturierung und in der Insolvenzbe... Mehr