Prüfung der Insolvenztatbestände

Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung – das Gesetz nennt klare Grenzen, wann ein Insolvenzantrag spätestens zu stellen ist.

Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmer, die sich in einer angespannten wirtschaftlichen Lage befinden, geraten häufig in eine Zwickmühle: Auf der einen Seite sind sie verpflichtet, um den Erhalt des Unternehmens zu kämpfen und die in Betracht kommenden Sanierungsmöglichkeiten gewissenhaft zu überprüfen. Auf der anderen Seite jedoch läuft ab Kenntnis der Überschuldung und/oder der Zahlungsunfähigkeit die Frist zur Stellung eines Insolvenzantrags (max. drei bzw. sechs Wochen). Die Nichtbeachtung der Verpflichtung zur Insolvenzantragstellung ist für die zur Antragstellung verpflichteten Organe mit schwerwiegenden Sanktionen (Strafbarkeit, Haftungsfolgen) verknüpft.

Aus diesen Gründen ist es die Aufgabe der Geschäftsführung eines Unternehmens, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft ständig zu beobachten. Bei Anzeichen von negativen Entwicklungen (z. B. Unterbilanz, wesentliche Verluste etc.) muss überprüft werden, ob eventuell eine Überschuldung vorliegen könnte, und es muss sich mit der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens befasst werden.

Die Restrukturierungspartner helfen Unternehmer, frühzeitig zu erkennen, ob das Unternehmen noch in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, oder ob eine Überschuldung vorliegen könnte, und ggf. verbleibende Handlungsspielräume zu nutzen.

Überschuldungsprüfung

Ziel der Überschuldungsprüfung ist es, frühzeitig zu erkennen, ob das Vermögen des Unternehmens noch die bestehenden Verbindlichkeiten deckt. Das heißt, es handelt sich stets um eine bilanzartige Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden. Diese erfolgt in zwei Prüfungsschritten. Stellen wir bei dieser Prüfung fest, dass eine Überschuldung vorliegt, ermitteln wir, wie viel Zeit zur Abwendung der Insolvenzreife besteht. Gleichzeitig identifizieren die Restrukturierungspartner gemeinsam mit dem Management Gegenmaßnahmen und leiten diese schnellstmöglich ein.

Welchen Nutzen bietet eine Überschuldungsprüfung?

Eine Überschuldungsprüfung bietet Unternehmen die Möglichkeit:

  • sich Klarheit über die tatsächliche Vermögenssituation und eine möglicherweise bestehende Unterkapitalisierung oder Überschuldung nach § 19 InsO zu verschaffen,
  • Handlungs- und Sanierungsspielraum zu bestimmen, um die Insolvenzreife zu beseitigen,
  • durch rechtzeitige Kenntnis der Insolvenzreife die zur Insolvenzantragstellung verpflichteten Organe zu schützen und
  • durch frühzeitiges und geordnetes Handeln Vertrauen aufseiten der Gesellschafter und Gläubiger zu erlangen und die Chancen zum Fortbestand des Unternehmens (mit und ohne Insolvenzantragstellung) zu erhöhen.

Wie können die Restrukturierungspartner Unternehmen helfen?

Die Restrukturierungspartner unterstützen Unternehmen bei der Überschuldungsprüfung u. a. mit:

  • Bestimmung des Prüfungsumfangs und der Konsolidierungskreise bei Unternehmensgruppen
  • Zusammenstellung der zur Überschuldungsprüfung nach § 19 InsO notwendigen Informationen inkl. Erstellung einer Fortbestehensprognose bestehend aus Unternehmenskonzept mit Unternehmensplanung und Finanzplanung (Prognosehorizont mind. bis zum Ende des Folgejahres) als Entscheidungsgrundlage für die Vermögensbewertung; Bestimmung der Wertansätze (Fortführungs-/Liquidationswerte) zur Aufstellung der Überschuldungsbilanz
  • Bedarfsgerechte Ermittlung, z.B.: Bewertung der wirtschaftlichen Wertansätze auf der Aktivseite, insbesondere Bewertung von Immobilien, Maschinenpark und Umlaufvermögen; Bewertung der wirtschaftlichen Wertansätze auf der Passivseite (z.B. Rückstellungen, Pensionsverpflichtungen)
  • Dokumentation der Überschuldungsprüfung in Bezug auf Rechtzeitigkeit, Vorgehensweise, Ergebnisse und abgeleiteten Entscheidungen zur Absicherung der Darlegungs- und Beweislast
  • Aufzeigung grundsätzlicher Handlungsoptionen und Erarbeitung nächster Schritte
  • Unterstützung bei Verhandlungen mit beteiligten Banken und Gläubigern

Zahlungsunfähigkeitsprüfung

Welchen Nutzen bietet eine Zahlungsfähigkeitsprüfung?

Eine Zahlungsfähigkeitsprüfung bietet Unternehmen die Möglichkeit:

  • sich Klarheit über die tatsächliche Liquiditätssituation und eine möglicherweise vorliegende Insolvenzreife zu verschaffen,
  • verbleibende Handlungsspielräume zu nutzen, um die Insolvenzreife zu beseitigen,
  • durch rechtzeitige Kenntnis der Insolvenzreife die zur Insolvenzantragstellung verpflichteten Organe zu schützen und
  • durch frühzeitiges und geordnetes Handeln Vertrauen auf Seiten der Gläubiger zu erlangen und die Chancen zum Fortbestand des Unternehmens (mit und ohne Insolvenzantragstellung) zu erhöhen.

Eine Zahlungsfähigkeitsprüfung bietet Kreditinstituten die Möglichkeit::

  • eine Grundlage für das weitere Vorgehen/weitere Entscheidungen in Bezug auf den Kreditnehmer zu erlangen,
  • den Kreditnehmer durch unterstützende Maßnahmen, z. B. Stundungsvereinbarungen, zu erhalten und
  • Rechtssicherheit bei Kreditentscheidungen, z. B. Prolongationen oder Stundungen, zu erlangen.

Wie können die Restrukturierungspartner Unternehmen helfen?

Die Restrukturierungspartner unterstützen Unternehmen bei der Zahlungsfähigkeitsprüfung u. a. mit:

  • Bestimmung des Prüfungsumfangs: ganze Unternehmensgruppe, nur operative Unternehmen, einzelnes Unternehmen
  • Zusammenstellung der zur Zahlungsfähigkeitsprüfung nach §§ 17, 18 InsO notwendigen Informationen
  • Erstellung eines Finanzplans für das laufende Geschäftsjahr und das Folgejahr zur Prüfung drohender Zahlungsunfähigkeit und ggf. auf positives Fortbestehen
  • Abstimmung mit Geschäftsleitung und ggf. Großgläubigern (v. a. Banken) zwecks Sondierung geeigneter Möglichkeiten zur kurzfristigen Liquiditätssicherung (z. B. Stundung, Zahlungspläne etc.) und der nächsten Schritte
  • Dokumentation der Zahlungsfähigkeitsprüfung in Bezug auf Rechtzeitigkeit, Vorgehensweise, Ergebnisse und abgeleiteten Entscheidungen zur Absicherung der Darlegungs- und Beweislast

Dr. Robert Tobias

Partner und Geschäftsführer, Sanierungsberater CMC/BDU, Sachverständiger des Kammergerichts Berlin

+49 30 2064 3720 0
rtobias@rsp.eu

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