Restrukturierungsrahmen (StaRUG)

Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2021 einen neuen Rahmen geschaffen, innerhalb dessen sich Unternehmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens nachhaltig sanieren können, den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen, kurz: StaRUG.

Um eine Sanierung mithilfe dieses Gesetzes umsetzen zu können, sind eine Vielzahl von Einzelschritten erforderlich, bei denen die Restrukturierungspartner Unternehmer, Unternehmen oder auch deren z. B. anwaltlichen Berater begleiten.


MISSION
Die Restrukturierungspartner bieten das gesamte betriebswirtschaftliche und sanierungspraktische Know-how zum Gelingen einer Sanierung mit dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG).

Frühwarnsystem StaRUG

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen sieht vor, dass er nur von Unternehmen genutzt werden kann, die sich nicht im Stadium einer Insolvenzantragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit befinden. Dafür sollen Unternehmen ein entsprechendes Frühwarnsystem aufbauen, dass ihnen rechtzeitig eine potentielle Krise anzeigt und damit Zeit zum sachgerechten Reagieren ermöglicht.

Die Restrukturierungspartner helfen, ein derartiges, passgenau auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittene Frühwarnsystem zu entwickeln und zu implementieren.

Wichtig: Ohne rechtzeitiges Erkennen einer Unternehmenskrise drohen Haftungsgefahren für das Management.

Optionsanalyse StaRUG

Ob das Unternehmen überhaupt im Rahmen eines StaRUG-Verfahrens saniert werden kann, prüfen wir im Rahmen unserer Optionsanalyse, bei der wir diesen Sanierungsweg anderen gegenüberstellen. Gemeinsam mit dem Unternehmen erarbeiten wir quantitative und qualitative Abgrenzungskriterien der verschiedenen Sanierungswege und wählen den passenden aus. Durch unsere Optionsanalyse stellen wir sicher, dass wir genau die Strategie verfolgen, die den besten Sanierungserfolg verspricht.

StaRUG komplett

Sofern sich das Unternehmen entschieden hat, dass die Sanierung im Rahmen der Möglichkeiten des StaRUG durchgeführt werden soll, übernehmen wir die komplette Projektleitung und -verantwortung für das erfolgreiche Durchlaufen des Prozesses.

Dazu gehören u. a. folgende Aspekte:

  • die Anmeldung beim zuständigen Restrukturierungsgericht,
  • das Erstellen der notwendigen Plan- und Vergleichsrechnungen,
  • die Kommunikation mit den betroffenen Gläubigern,
  • die Erstellung des Restrukturierungsplans und
  • die Einbindung ggf. erforderlicher Gutachter.

StaRUG ausgewählt

Bei einigen Unternehmen ist es aber so, dass Projektleitung und -verantwortung nicht durch uns übernommen werden, sondern von bereits im Vorfeld betrauten Beratern. In diesen Fällen können wir auch einzelne Teilbereiche zum Gelingen der Sanierung beisteuern, z. B. erforderliche Planrechnungen, die Vergleichsrechnung oder auch nur eine Wertfindung dafür. Restrukturierungspartner sind aus hunderten von Projekten arbeitsteiliges und „Hand-in-Hand“-Arbeiten mit anderen Beratern gewöhnt und wir fügen uns problemlos in arbeitsteilige Strukturen ein.

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