Auf einer derartigen Basis können dann die erforderlichen Entscheidungen für die weitere Begleitung des Unternehmens durch die Finanzierer getroffen werden.
Kernbestandteile eines Sanierungskonzeptes gemäß IDW S 6 bzw. entsprechend der Rechtsprechung des BGH:
1. Darstellung und Analyse:
- aktuelle wirtschaftliche Situation
- kurzfristige Liquiditätsplanung
- Einordnung des Krisenstadiums
- Markt- und Wettbewerbssituation
- aktuelle wirtschaftliche Situation
- Operative Prozesse, Wertschöpfungskette, Leitbild
4. Integrierte Planungsrechnung:
- Abbildung der Entwicklung von Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Liquidität über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren
- Darstellung der Effekte der eingeplanten Sanierungsmaßnahmen
Steht das Sanierungskonzept, ist im ersten Schritt mit den beteiligten Finanzierern zu sprechen. Diese müssen das Unternehmen durch das Offenhalten der Kreditlinien oder frisches Geld weiter unterstützen, um ihm so die Zeit zu geben, die operativen und strategischen Maßnahmen zur Sanierung sicher umsetzen zu können.
Denn:
Während das Sanierungsgutachten in vielen Fällen in einem Zeitraum von 6-8 Wochen erstellt werden kann, dauert die Umsetzung aller Sanierungsmaßnahmen deutlich länger.
Wichtige Elemente einer erfolgreichen Umsetzung eines Sanierungskonzeptes
1. Einrichten eines externen Sanierungsreportings,
um den Finanzieren in regelmäßigen Zeitabständen unabhängig von dritter Seite über den Fortgang des Restruktuierungsprozesses berichten zu können
2. Einsetzen eines Interim-Managers
für spezielle Aufgaben, z.B. im Einkauf, Vertrieb oder Produktion, sofern im Unternehmen selbst keine ausreichende Kapazität oder Know-how zur Verfügung steht. Der Einsatz des Interim-Managers ist dabei in aller Regel bewusst auf Zeit angelegt. Ziel ist es, das Unternehmen bzw. seine Mitarbeiter selbst zu befähigen
3. Einsatz eines Sanierungsgeschäftsführers
bzw. CRO (Chief Restructuring Officer) in größeren und/oder komplexen Fällen, der das Sanierungskonzept aus dem Unternehmen heraus organisiert und verantwortet. Er ist erster Ansprechpartner für alle die Restrukturierung betreffenden Sachverhalte, sowohl intern als auch extern, und kann damit auch unpopuläre Entscheidungen leichter umsetzen als das angestammte Management.
4. Einsatz eines Lenkungsausschusses
dem neben dem Unternehmen selbst der Sanierungsberater, der CRO, aber insbesondere auch Teile der Finanzierer angehören. Aufgabe dieses Ausschusses ist es, die Restrukturierung zu überwachen und dem Unternehmen bei zentralen Fragestellungen beratend zur Seite zu stehen.
Die gesamte Umsetzungsphase steht bei uns unter der Überschrift „Hilfe zur Selbsthilfe“: Wir erfüllen unsere Aufgabe nur dann, wenn das Unternehmen nach einem mit allen Beteiligten abzustimmenden Zeitraum wieder wettbewerbsfähig aufgestellt ist und seine Aufgaben rentabel allein und ohne Hilfe von außen lösen kann. Denn am Ende ist allein das das Ziel von Sanierungskonzept und Umsetzung!