
Restrukturierung kompakt: Sanierungskonzept
In der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters Restrukturierung kompakt beschäftigen wir uns mit dem Thema Sanierungskonzepte. Auch wenn der IDW S 6 schon eine ganze Weile auf dem Markt ist: Erst jetzt sehen wir wieder Sanierungskonzepte in größerer Zahl, so dass es sinnvoll ist, sich mit diesem Thema zu befassen.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen scheinen ungemütlich zu werden. Handelskrieg, Brexit, Revolutionen in der Automobilindustrie und im stationären Handel: Wir alle können es eigentlich schon gar nicht mehr hören. Allein: Was wirklich passiert, das wissen wir dennoch nicht. Auch wenn große Beratungsunternehmen bereits seit längerer Zeit ihre Sanierungseinheiten wieder kräftig ausbauen: Aktuell fahren wir „auf Sicht“.... Denn: Was passiert, wenn der Brexit nicht kommt, der Handelskrieg beigelegt wird?
Dennoch sollten wir darauf nicht hoffen, sondern uns auf eine mögliche, ggf. auch länger anhaltende wirtschaftliche Krise einstellen... und dazu gehört, dass wir uns mit aktuellen Entwicklungen zu Instrumenten der Restrukturierung befassen. Wir alle müssen wissen, „was los ist“ und wir Restrukturierungspartner wollen unseren Teil dazu beitragen.
Auch wenn der IDW S 6 schon eine ganze Weile auf dem Markt ist: Erst jetzt sehen wir wieder Sanierungsgutachten in größerer Zahl, so dass es sinnvoll ist, sich mit den Veränderungen des Standards zu befassen, die im letzten Jahr vom IDW verabschiedet wurden. Und darauf aufbauend: Das Sanierungskonzept 50! der Restrukturierunspartner! Es bedient die Anforderungen des überabeiteten IDW S 6, ist jedoch kürzer und gerade für die in der Mehrzahl der Fälle mittelständischen Kunden besser nutz- und lesbar.
In Case Studies beleuchten wir den Restrukturierungsprozess für ein Unternehmen aus dem Bereich der Cargo-Dienstleistung und ein Unternehmen aus dem Automobilhandel, einer Branche, die aktuell wieder vermehrt in den Fokus der Restrukturierer rückt.
Schließlich kommen auch wir nicht am präventiven Restrukturierungsrahmen vorbei. Diesmal befassen wir uns mit den Fragen, ob es sinnvoll ist, vorab im Rahmen eines Sanierungskonzepts light die zentralen Maßnahmen für die betroffenen Gläubiger verständlich abzubilden und welche konkreten Inhalte ein derartiges Konzept haben sollte.
Wir wünschen eine spannende Lektüre!