KSI 1/2016: Insolvenz und Nachsorge – Handlungsempfehlungen aus der Restrukturierungspraxis

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift KSI (1/2016) geben Burkhard Jung, Dr. Fabian Meißner und Gregor Brück Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Restrukturierung von Unternehmen und vor allem für die Nachsorge für das Unternehmen nach erfolgter Beendigung eines Insolvenzverfahrens.

ERSTELLT AM 25. Januar 2016

Die Häufung der in der Restrukturierungspraxis auftretenden Fälle von Unternehmen, die nach Beendigung eines Insolvenzverfahrens erneut Insolvenz beantragen müssen, gibt Anlass, sich mit der Notwenigkeit einer Nachsorge für das Unternehmen nach erfolgter Verfahrensbeendigung zu befassen. Dabei ist zu klären, welche wesentlichen Komponenten die Nachsorge erfassen muss, und zu prüfen, wie sie überwacht werden sollte, um den Geschäftsrisiken, die sich vor und aus dem Insolvenzverfahren ergeben, adäquat begegnen zu können.

Auszug

Nur sechs Monate nach Beendigung eines Schutzschirmverfahrens sieht sich das Handelsunternehmen Strauss Innovation im Juni 2015 erneut gezwungen, einen Insolvenzantrag zu stellen. Ein Einzelfall? Nein, Gleiches gilt – um nur einige Beispiele zu nennen – für den Flughafen Lübeck, die Sunways AG sowie die Frick-Fachmärkte und damit für Unternehmen unterschiedlichster Größe und Geschäftsaktivitäten. Insofern stellt sich die Frage, ob ein gemeinsamer Nenner für diesen Geschehensablauf gefunden und wie eine erneute Insolvenz vermieden werden kann. Wenn auch die Gründe für die zweite Antragstellung, wie etwa der rasant wachsende Onlinehandel, die Konkurrenz durch Discount-Supermärkte (Strauss Innovation), die zerschlagene Hoffnung auf Medizin-Touristen aus China (Flughafen Lübeck) oder abgesprungene Kapitalgeber und Preisdruck (Sun-ways, Frick), unternehmensspezifisch sind, ist doch eine Gemeinsamkeit offenkundig: Durch fehlerhaftes Handeln oder Unterlassen innerhalb des ersten Insolvenzverfahrens und/oder eine nicht zielgerichtete Fortsetzung des eingeschlagenen Restrukturierungspfads nach Verfahrensbeendigung sind Unternehmen in den Wettbewerb entlassen worden, die noch nicht nachhaltig restrukturiert worden waren. Es fehlte an einer auf einen langfristigen Zeitraum ausgerichteten, die individuellen Unternehmensbedürfnisse erfassenden Evaluation sowie an einer dem Ergebnis entsprechenden Hilfestellung, d.h. an einer „Nachsorge“ für das Unternehmen oder vereinfacht bezeichnet an einer „Reha für die vorausgegangene Notoperation“. Dieser Erkenntnis entsprechend ist zunächst zu prüfen, in welcher Situation sich die Unternehmen nach Beendigung eines Insolvenzverfahrens befinden, wobei die Geschäftsrisiken vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ebenso zu berücksichtigen sind wie die Risiken, die aus dem Verfahren selbst resultieren. Auf der Basis dieses Prüfungsergebnisses wird darzulegen sein, mit welchen Maßnahmen und Empfehlungen auf die festgestellte Unternehmenssituation reagiert werden kann.

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