KSI 3/2018: Die Neufassung des IDW S 6 und seine Akzeptanz bei den Banken

Am 08.09.2017 wurde ein Entwurf zur Neufassung des IDW S 6 vorgelegt. Seitdem gab es zahlreiche Veröffentlichungen, in denen die Autoren zu den Neuerungen des Entwurfs kontrovers Stellung genommen haben. Doch wie steht es um die Akzeptanz der Hauptadressaten von Sanierungsgutachten, d.h. den finanzierenden Banken?

ERSTELLT AM 31. Mai 2018

Im vorliegenden Beitrag soll diese Frage unter Berücksichtigung der wichtigsten Forderungen, insbesondere aus dem Kreis der Großbanken, beantwortet und ein Vorschlag für die Anfertigung von strafferen, praktikableren Gutachten unterbreitet werden.

Auszug

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen Entwurf zur Neufassung des IDW S 6 und damit des Standards vorgelegt, der für eine Beurteilung der Sanierungsfähigkeit von Krisenunternehmen sowie zur Erstellung von Sanierungskonzepten maßgeblich ist und der die an Sanierungsgutachten zu stellenden Anforderungen seit Jahrzehnten bestimmt. Die Entwurfsfassung sieht u. a. eine Kürzung des Umfangs des Standards und eine Klarstellung der Anwendbarkeit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor. Eine Reduzierung der umfangreichen materiellen Beurteilungsanforderungen ist jedoch bislang nicht geplant.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Banken als Hauptadressaten eines Sanierungsgutachtens den IDW S 6 in der neu überarbeiteten Fassung als Standard für die zukünftige Anfertigung von Sanierungsgutachten ansehen oder für eine Gutachtenerstellung lediglich die Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung postulieren werden. Weiterhin ist zu klären, welche Forderungen aus Bankensicht an die Standardersteller gerichtet werden und wie ein Gutachten aussehen könnte, das sowohl den Ansprüchen der Banken als auch denen des IDW – zumindest größtenteils – gerecht wird. Um diese Fragen zu beantworten, werden zunächst die wesentlichen Bestandteile und Neuerungen des IDW S 6 sowie die Kernanforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgezeigt. Im nächsten Kapitel erfolgt eine Einschätzung der Akzeptanz von Sanierungsgutachten durch die finanzierenden Banken, wobei vor allem auf die Forderung nach schlankeren Gutachten und die Diskussion zur Eigenkapitalausstattung und Kapitaldienstfähigkeit im Rahmen der Begutachtung der Sanierungsfähigkeit eingegangen wird. Abschließend wird ein Vorschlag für ein strafferes, praktikableres Sanierungsgutachten unterbreitet.

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