KSI 5/2016: Das vorinsolvenzliche Verfahren

In der aktuellen Ausgabe der KSI (5/2016) berichtet Burkhard Jung über den aktuellen Stand der Diskussion zum vorinsolvenzlichen Verfahren.

ERSTELLT AM 9. September 2016

Spätestens seit Anfang 2016 ist das vorinsolvenzliche Verfahren das Thema in der Sanierungs- und Restrukturierungsbranche. Unzählige Veranstaltungen, Gesprächskreise, Expertenanhörungen und Diskussionen ranken sich darum. In diesem Zusammenhang wird zum einen zu Recht immer wieder die Frage gestellt, welche Vorgaben denn aus Brüssel kommen und hier in Deutschland zu berücksichtigen sind. Zum anderen geht die Sorge oder Erwartung um, das vorinsolvenzliche Verfahren werde die Branche ähnlich umwälzen, wie es bereits das ESUG vor nunmehr ca. viereinhalb Jahren getan hat. All dies fällt in einen Zeitraum, in dem die Branche unter hoher Unterauslastung leidet, so dass die Diskussion nicht losgelöst von knallharten wirtschaftlichen Interessen der jeweiligen Gruppen gesehen werden kann. In jedem Fall lohnt es sich, nachfolgend einen detaillierten Blick auf den Stand der aktuellen Situation zu werfen.

Auszug

Die Diskussion über die Schaffung eines vorinsolvenzlichen Verfahrens ist relativ alt. Bereits vor Einführung des ESUG im Jahre 2012 ist intensiv darüber gesprochen worden, ob in Deutschland ein Verfahren außerhalb der Insolvenzordnung (InsO) nötig ist. Zum damaligen Zeitpunkt hat sich der Gesetzgeber jedoch dagegen entschieden und versucht, die mit dem vorinsolvenzlichen Verfahren gewünschten Sanierungsoptionen im Rahmen der InsO abzubilden. Herausgekommen ist u. a. das Schutzschirmverfahren. Aus deutscher Sicht wäre es insoweit sinnvoll, zunächst einmal die Evaluation des ESUG nach fünf Jahren (d. h. beginnend im kommenden Jahr) abzuwarten, um die Vor- und Nachteile des Schutzschirmverfahrens auch anhand konkreter praktischer Fälle und in der Diskussion mit den beteiligten Interessengruppen zu erörtern. Diese Zeit steht jedoch gegenwärtig nicht zur Verfügung, da seitens der Europäischen Kommission vor dem Hintergrund der angestrebten Kapitalmarkt-Union Druck in Richtung eines schlanken, flexiblen und vor allen Dingen in den EU-Ländern nahezu identischen Verfahrens gemacht wird.

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