
Neuer Referentenentwurf des BMJV
Die Bundesregierung hat am 19. September 2020 den lang erwarteten Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem neben anderen sanierungsrelevanten Gesetzesänderungen die EU-Richtlinie für den „Präventiven Restrukturierungsrahmen“ umgesetzt werden soll.
Das neue Sanierungsinstrument – künftig „Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“ (SRR) genannt – soll es Unternehmen ermöglichen, sich ohne ein Insolvenzverfahren, aber in einem fest umrissenen gesetzlichen Rahmen – in Abstimmung mit den Gläubigern zu sanieren.
Wir haben den Artikel 1 „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“ des Referentenentwurfes zusammengefasst und eine erste Bewertung davon vorgenommen.