Dem Grunde nach kann in drei Verfahrenskategorien in der Unternehmensbewertung unterschieden:
- Gesamtbewertungsverfahren (u.a. DCF-Verfahren, Multiplikatoren-Verfahren und Realoptions-Ansätze)
- Mischverfahren (u.a. Mittelwertverfahren, Übergewinnverfahren)
- Einzelbewertungsverfahren (Substanzwertverfahren)
Bei den Einzelbewertungsverfahren werden die einzelnen Vermögensgegenstände bzw. -werte zu einem bestimmten Stichtag mit den Schulden saldiert und zu einem Unternehmenswert zusammengefasst. Wesentlicher Nachteil dieser Methoden stellt die Tatsache dar, dass in diesen Verfahren die „Fortführung des Geschäftsbetriebes“ und damit zusammenhängende immaterielle Vermögenswerte (Know-how etc.) regelmäßig nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wird.
Die sog. Mischverfahren stellen prinzipiell eine Kombination von Ertragswertverfahren und Substanzwertverfahren dar. Dabei kann zwischen Mittelwertverfahren (etwa Stuttgarter Verfahren) und Übergewinnverfahren (u.a. Economic Value Added (EVA)) unterschieden werden.
Gesamtbewertungsverfahren stellen alleinig auf die zukünftige Ertragskraft eines Unternehmens ab. Die Ertragsbewertung erfolgt dabei durch die Bewertung der zukünftigen Erträge, die aus dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens resultieren. Der Brutto Unternehmenswert (Gesamtunternehmenswert) ergibt sich dann aus dem Barwert der sog. Free Cashflows zzgl. des Wertes des nicht betriebsnotwendigen Vermögens bzw. – bei Multiplikatoren-Verfahren – aus dem Produkt von Bezugsgröße (i.d.R. EBITDA oder EBIT) und einem gewichteten Durchschnittsmultiplikators. Nach Abzug der zinstragenden Verbindlichkeiten lässt sich jeweils entsprechend der Wert des Eigenkapitals ermitteln.
Der wesentliche Vorteil von Multiplikatoren-Verfahren liegt in der recht einfachen Handhabung und der schnellen Umsetzbarkeit. Die wesentlichen Schwächen finden sich dagegen bei der Komplexität eine passende Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group Unternehmen) zur Ableitung von Multiplikatoren aufzustellen. Daneben werden die individuell Ertragskraft und Wachstumschancen des Bewertungsobjektes nicht angemessen und der Einfluss von Marktschwankungen (volatile Marktsituationen) dagegen regelmäßig nicht ausreichend berücksichtigt.