Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG, bisher in der Diskussion genannt: präventiver Restrukturierungsrahmen) wird die Restrukturierung von Unternehmen in Deutschland maßgeblich verändern. Er bietet Unternehmen in Schwierigkeiten erstmals einen gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich ohne ein Insolvenzverfahren grundlegend sanieren können. Zum 1. Januar 2021 ist das Gesetz in Kraft getreten.
Autor: Burkhard Jung
Das Ziel: Die Restrukturierung vereinfachen. Damit ergänzt der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen die bereits bestehende Vielzahl von Restrukturierungsinstrumenten und fördert die Sanierungskultur hierzulande.
Bisher wurde die Restrukturierung von Unternehmen in Deutschland häufig zu spät und erst nach Eintritt einer Insolvenzantragspflicht begonnen. Damit war sie auch mit dem Makel der Insolvenz verbunden. Mit der Einführung des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens (SRR) soll sich das ändern. Unternehmen können dank eines Frühwarnsystems rechtzeitig auf Fehlentwicklungen und Krisensituationen aufmerksam gemacht werden und diese effektiv mit Hilfe des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens bewältigen.
Entscheidender Vorteil: Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht als gesetzlich festgelegtes Restrukturierungsverfahren Unternehmen, sich außerhalb einer Insolvenz zu sanieren. Die Geschäftsführung bleibt dabei am Ruder und steuert die Restrukturierung eigenverantwortlich.
Wer sich unter den Schutz des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens begeben möchte, benötigt keine umfangreichen Gutachten. Stattdessen muss der Unternehmer die Restrukturierungsnotwendigkeit und die Stabilität des Geschäftsbetriebs für die Phase der Verhandlungen schriftlich darstellen und einem gesonderten Restrukturierungsgericht anzeigen.
Im Verlauf des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens ist es Aufgabe des Unternehmens, einen Restrukturierungsplan zu erstellen. Dieser ist die gesetzlich vorgegebene Grundlage der operativen und finanziellen Restrukturierung. Neben Angaben zu den finanziell notwendigen Maßnahmen enthält er auch alle erforderlichen Restrukturierungsmaßnahmen. Die Gläubiger müssen diesem Plan zustimmen. Hier kommt ein weiterer Vorteil zum Tragen: Anders als bei der außergerichtlichen Sanierung ist eine Mehrheit von 75 Prozent ausreichend – es muss keine Einstimmigkeit erzielt werden.
Unternehmen sollten sich einen erfahrenen Sanierer an die Seite holen, um den Weg durch den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen gemeinsam zu bewältigen. Er hilft unter anderem bei komplexen Sachverhalten und bei den Verhandlungen mit Gläubigern. Der Sanierungsberater muss sowohl das Vertrauen des Unternehmens als auch das der Mehrheit der betroffenen Gläubiger besitzen.
Die Restrukturierungspartner begleiten Unternehmen seit Jahren vertrauensvoll und auf Augenhöhe bei deren Sanierungsweg. Als erfahrene Sanierungsgeschäftsführer (CRO) verfügen wir über das notwendige Know-how, um Restrukturierungen erfolgreich zu gestalten. Damit bringen wir das notwendige Handwerkszeug für die erfolgreiche Gestaltung des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens mit.
Hier haben wir Ihnen alle Information rund um den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen in einer Übersicht zusammengestellt. Wir betrachten die Auswirkungen sowohl für Unternehmer als auch für Gläubiger, das Frühwarnsystem, den Weg in den Rahmen, den Restrukturierungsbeauftragten, den Restrukturierungsplan und mögliche Maßnahmen zur Restrukturierung.
Das Gesetz über den Restrukturierungs- und Stabilisierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Wir haben die wichtigsten Inhalte des neuen Restrukturierungstools für Sie zusammengefasst und durch unseren Experten für Restrukturierung, Burkhard Jung, bewerten lassen. Außerdem finden Sie am Ende des Artikels das neue Gesetz zum Download.
Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen hilft Unternehmern bei der Umsetzung der Restrukturierung ihres Unternehmens außerhalb eines Insolvenzverfahrens, also ohne den Makel der Insolvenz, und bringt viele positive Auswirkungen mit sich. Wir stellen Ihnen diese im Detail vor und zeigen auf, was der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmer bedeutet.
Restrukturierungen werden zukünftig komplexer. Für Gläubiger bedeutet das: Wer zukünftig Restrukturierungen maßgeblich und aktiv mitgestalten möchte, muss sich auf den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen und dessen Auswirkungen einstellen. Das neue Sanierungsinstrument kann aber auch aus der Sicht der Gläubiger zu guten Sanierungslösungen verhelfen.
Der neue Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen bietet Unternehmen, die frühzeitig auf eine sich abzeichnende Krise reagieren, die Möglichkeit, sich wirkungsvoll in Eigenregie zu restrukturieren, um so die negativen Folgen einer Insolvenz zu vermeiden. Unternehmer, die proaktiv und frühzeitig handeln, werden belohnt, indem sie dieses neue Sanierungsverfahren einsetzen können.
Der Restrukturierungsplan ist das Herzstück des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens, der Anfang 2021 in Kraft treten soll. In dem Plan legt das Unternehmen operative oder auch finanzwirtschaftliche Restrukturierungsmaßnahmen fest, die für eine erfolgreiche Sanierung notwendig sind. Somit wird der Restrukturierungsplan zu einer „Roadmap“, die durch den Prozess hindurchführt.
Die Restrukturierungsmaßnahmen zeichnen den voraussichtlichen Weg voraus, den ein Unternehmen im Zuge des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens (StaRUG) voraussichtlich gehen wird. Fixiert werden sie im Restrukturierungsplan, der das Herzstück des Sanierungsprozesses bildet. Die jeweiligen Maßnahmen werden individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst.
Vermittlung und Kontrolle – der Restrukturierungsbeauftragte nimmt eine zentrale Rolle innerhalb des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens ein. Ob zwingend bestellt oder freiwillig hinzugezogen besetzt er eine externe Position zwischen dem Unternehmen, den Gerichten und manchmal auch den Gläubigern. Burkhard Jung über die notwendigen Qualifikationen und Aufgaben des Restrukturierungsbeauftragten.
Gute Vorbereitung und fachkundige Beratung sind die wichtigsten Voraussetzungen für den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen. Deshalb ist es für Unternehmen besonders wichtig, sich schon zu Beginn des Restrukturierungsprozesses damit zu befassen. Auf diese Weise können größtmögliche Erfolge erzielt werden - für das Unternehmen und die Gläubiger.