Mit der Einführung des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens für Unternehmen (StaRUG; bisher: Präventiver Restrukturierungsrahmen) steigt die Anzahl der möglichen Sanierungswege in Deutschland. Für Gläubiger bedeutet das, dass Restrukturierungen zukünftig komplexer werden. Wer zukünftig Restrukturierungen maßgeblich und aktiv mitgestalten möchte, muss sich auf den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen und dessen Auswirkungen einstellen.
Autor: Burkhard Jung
Mit dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen tritt ein weiteres Sanierungsinstrument in Kraft, das zwischen der außergerichtlichen Restrukturierung und dem sanierenden Insolvenzverfahren angesiedelt ist. Für Gläubiger wird die Sanierung dadurch komplexer, da nicht auszuschließen ist, dass Unternehmen alle drei Instrumente nutzen. Gläubiger müssen sich ihrer Chancen und Risiken jeweils sehr bewusst sein, um ihre Positionen bestmöglich beurteilen zu können. Gefahr für Missbrauch ist bei guter Beratung der Unternehmen nicht gegeben – vielmehr überwiegen die Chancen auch für die Gläubiger.
Restrukturierungen werden komplexer
Während früher der Konkursantrag gleichbedeutend mit der Abwicklung des Unternehmens war, wurde durch Insolvenzordnung und ESUG das Insolvenzverfahren als echtes Sanierungsverfahren etabliert. Mit allen Stärken und Schwächen ist es in bestimmten Fällen bestens geeignet, Unternehmen zu sanieren. Schon heute ist es so, dass Gläubiger auch darüber nachdenken müssen, was mit ihren Forderungen passiert, wenn sich das Unternehmen zur Restrukturierung der Instrumente der Insolvenzordnung bedient. Zukünftig kommt ein weiterer Sanierungsweg hinzu: der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen, der geeignet ist, opponierende Gläubiger mit in die Sanierungslösung einzubinden.
Gut ist, dass es für den Fall, dass eine Mehrzahl der Gläubiger von dem zu erstellenden Restrukturierungsplan betroffen ist, die Möglichkeit der gerichtlichen Einsetzung eines sogenannten Gläubigerbeirats gibt, der den handelnden Personen beratend zur Seite steht.
Gläubiger müssen schon zu Beginn von Sanierungsgesprächen bedenken, was die wesentlichen Mechanismen des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens für sie bedeuten:
Insgesamt steigt also die Zahl der möglichen Sanierungswege. Gläubiger müssen sich darauf einstellen, wenn sie auch zukünftig die Restrukturierungen maßgeblich und aktiv mitgestalten wollen.
Keine Angst vor Missbrauch: Die Chancen überwiegen
Immer, wenn Neuerungen im Sanierungsrecht eingeführt wurden, wurde die Warnung vor dem Missbrauch dieser neuen Möglichkeiten laut. Zuletzt im Rahmen der Einführung des ESUG. Daher hat sich der Gesetzgeber damals schon im Vorfeld des Inkrafttretens dieser bedeutenden Veränderung des Insolvenzrechts entschieden, nach einer Phase von 5 Jahren eine Überprüfung des Gesetzes vorzunehmen.
Diese Überprüfung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Missbrauch der sehr robusten Möglichkeiten des ESUG in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle keine Rolle spielt. Grund dafür ist die in Deutschland sehr intakte Sanierungskultur, die dazu führt, dass die Stakeholder im Rahmen eines Sanierungsprozesses mit großer Professionalität miteinander umgehen und die „schwarzen Schafe“ sehr schnell identifiziert werden.
Für den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen bedeutet dies zweierlei: Zum einen natürlich, dass sich die Gläubiger intensiv mit den Inhalten dieses neuen Gesetzes befassen müssen. Sonst haben sie keine Möglichkeit, während des Prozesses aktiv, transparent und „im Sinne der Sache“ mitzuarbeiten. Zum anderen aber auch, dass sie dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen mit einem gewissen Maß an Vertrauen entgegensehen sollen. Denn schon beim ESUG hat sich gezeigt, dass am Ende die Beteiligten ein gutes Miteinander gefunden haben, das Sanierungen besser und nicht schlechter gemacht hat.
Dann liegt in dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen die große Chance, dass sich Unternehmer rechtzeitig in ein gerichtliches und normiertes Sanierungsverfahren begeben – befreit vom Stigma der Insolvenz. Das schafft Vertrauen und ist Voraussetzung für bestmögliche Ergebnisse.
Die wesentlichen Grundlagen für eine derart erfolgreiche Restrukturierung werden im Vorfeld des Eintritts in den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen gelegt:
Liegen diese Voraussetzungen vor, sollte keine Sorge vor Missbrauch bestehen. Im Gegenteil: Es herrscht die berechtigte Erwartung, dass der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen auch aus Sicht der Gläubiger zu guten Sanierungslösungen verhilft.
Stimmen aus der Restrukturierungsbranche
„Das StaRUG bietet für Finanzgläubiger große Vorteile, da der übliche 100 Prozent Abstimmungsansatz entfällt. In Deutschland ist es Usus und in Poolverträgen fixiert, dass alle beteiligten Banken über die Sanierungsmaßnahmen einstimmig entscheiden. Das heißt es ist eine 100 Prozent Mehrheit für unter anderem Zurverfügungstellung Fresh Money, Freigabe von Kreditsicherheiten und so weiter notwendig. Mit dem PRR können solche Entscheidung mit einer Mehrheit (75 Prozent) getroffen werden und so zu einer konsensualen Sanierung führen, ohne den Insolvenzweg beschreiten zu müssen.“
Eva Ringelspacher, Senior Managerin Restrukturierungspartner
Gerade für Gläubiger sollte das Instrument als Chance verstanden werden, da der Mehrerlös einer Sanierung letztlich ihnen zugutekommt. Es werden sich Kostenvorteile ergeben, da es sich nicht um ein Kollektivverfahren handelt, und auch Reputationsverluste können vermieden werden. Die Privilegierungen neuer Geldgeber im präventiven Restrukturierungsrahmen und die Anfechtungsfestigkeit sollen ausreichend Anreize bieten, sich am neuen Rechtsrahmen zu beteiligen.
Durch eine erfolgreiche präventive Restrukturierung kann das Unternehmen fortgeführt werden und einen positiven Cashflow generieren - ohne zugleich zwingend zu einer Sicherheitenverwertung zu schreiten, die dem Unternehmen schlimmstenfalls die wirtschaftliche Grundlage seiner Existenz entzieht. Letztlich wird im Interesse der Mehrheit der Gläubiger agiert, so dass Akkordstörer außerhalb eines Insolvenzverfahrens überwunden werden können.
Durch die Einbindung eines Restrukturierungsbeauftragten werden auch die Interessen der Gläubiger sachgerecht moderiert.
Nicht zuletzt kommt dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) gerade zur Beseitigung coronabedingter Überschuldung und Wiederherstellung der Kreditfähigkeit des Unternehmens erhebliche Bedeutung zu.“
Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Sanierungs- bzw. Restrukturierungsexperte und Insolvenzverwalter