Frühwarnsystem als Voraussetzung

Mit dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen erhalten Unternehmen die Chance, sich noch vor einer Insolvenz zu restrukturieren. Ein ausgereiftes Frühwarnsystem hilft, erste Alarmzeichen rechtzeitig zu erkennen und sich zu sanieren. Prof. Dr. Henning Werner von der SRH Hochschule Heidelberg über das Frühwarnsystem des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens.

Autor: Prof. Dr. Henning Werner

Der neue Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen bietet Unternehmen, die frühzeitig auf eine sich abzeichnende Krise reagieren, die Möglichkeit, sich wirkungsvoll in Eigenregie zu restrukturieren, um so die negativen Folgen einer Insolvenz zu vermeiden. Unternehmer, die proaktiv und frühzeitig handeln, werden belohnt, indem sie dieses neue Sanierungsverfahren einsetzen können.

Motivation statt Sanktion

Gesetzliche Verpflichtungen zur Einführung von Überwachungssystemen gibt es schon lange. So ist beispielsweise in § 91 Abs. 2 AktG die Verpflichtungen zur Einführung eines Überwachungssystems zur frühzeitigen Erkennung bestandsgefährdender Entwicklungen vorgeschrieben. Auch wenn diese Regelung für Aktiengesellschaften gilt, hat sie Ausstrahlungswirkung auf andere Gesellschaftsformen, zum Beispiel die GmbH. Eine analoge Verpflichtung ist auch in § 1 Abs. 1 StaRUG vorgesehen.

Auch aus der allgemeinen Sorgfaltspflicht nach § 43 Abs. 1 GmbHG leitet sich ab, dass Geschäftsführer die wirtschaftliche Lage ihrer Gesellschaft fortlaufend zu überwachen haben, dies gilt insbesondere in Krisenzeiten. Geschäftsführer, die ihre Obliegenheiten verletzen, haften solidarisch für den entstandenen Schaden.

In der Praxis ist trotz aller Verpflichtungen zur Krisenfrüherkennung zu beobachten, dass Unternehmen regelmäßig zu spät auf Krisen reagieren. Damit werden Vermögenswerte und Arbeitsplätze vernichtet und die Geschäftsführer begründen zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken mit oftmals existenzvernichtenden Folgen. Offensichtlich funktioniert der „Sanktionsmechanismus“ also unzureichend in der Praxis.

Mit dem neue Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen wird nun eine andere Richtung eingeschlagen. Unternehmen, die frühzeitig auf eine Krise reagieren, erhalten die Möglichkeit, dieses neue Sanierungsverfahren zu nutzen, um sich ohne die negative Publizität einer Insolvenz quasi still und in Eigenverantwortung zu restrukturieren. Dieses Instrument „belohnt“ somit Unternehmen, die sich frühzeitig mit einer heranziehenden Krise auseinander setzen.

Ausgestaltung eines Frühwarnsystems

Unternehmenskrisen entstehen in der Regel nicht über Nacht. Vielmehr entwickeln sich Krisen schleichend, Alarmsignale und Warnhinweise werden aber über einen längeren Zeitraum nicht erkannt oder negiert.

Wie Krisen in der Praxis verlaufen, ist im IDW Standard „Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S 6)“ mittels sechs aufeinander aufbauenden Krisenstadien beschrieben. Diese Krisenstadien lauten: Stakeholderkrise, Strategiekrise, Produkt- & Absatzkrise, Erfolgskrise, Liquiditätskrise und Insolvenzreife.

Ein Frühwarnsystem muss an den frühen Krisenstadien ansetzen und Frühwarnindikatoren umfassen, um die Entstehung von Krisen vor allem in frühen Krisenstadien, das heißt vor allem in der Stakeholderkrise, der Strategiekrise sowie der Produkt- und Absatzkrise und zu identifizieren. Ab der Erfolgskrise ist die Krise aus den sich verschlechternden Geschäftsergebnissen abzulesen und wird somit offenkundig.

Der Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung des BDU (Bundesverband Deutscher Unternehmensberater) hat es sich zur Aufgabe gemacht, ein einfaches und benutzerfreundliches Frühwarnsystem für KMU zu entwickeln, und dies öffentlich zugänglich zu machen. Dieses Frühwarnsystem soll auf einem webbasierten Fragekatalog basieren, der im Rahmen einer durch das Unternehmen durchgeführten Selbsteinschätzung angewendet werden kann, um potenzielle Krisenursachen möglichst frühzeitig zu identifizieren. Dabei soll der Fokus auf Frühwarnindikatoren liegen, die geeignet sind, Krisenursachen in den frühen Phasen der Stakeholder-, Strategie- sowie Produkt- und Absatzkrise zu identifizieren. Die Auswertung der vom Unternehmen im Rahmen des Fragebogens gemachten Angaben soll im Rahmen einer „Krisen-Ampel“ erfolgen, mit ersten Hinweisen auf die identifizierten Schwachstellen.

Da zum jetzigen Zeitpunkt die Entwicklung des webbasierten Fragenkatalogs mit automatisierter „Ampelauswertung“ noch nicht abgeschlossen ist, werden nachfolgend vorab die den unterschiedlichen Krisenstadien zugrundeliegenden Warnsignale dargestellt:

Ausgewählte Warnsignale in der Stakeholderkrise:

  • Streit im Gesellschafterkreis
  • Konflikte im Stakeholderkreis (Betriebsrat, Banken, Kunden, Lieferanten)
  • Gesundheitsprobleme des Unternehmers
  • Hohe Mitarbeiterfluktuation, insb. erste und zweite Führungsebene
  • Verschlechterung des Krankenstands
  • Negative Presse
  • Entscheidungsstau auf Ebene der Geschäftsführung

Ausgewählte Warnsignale in der Strategiekrise:

  • Fehlende Strategieformulierung
  • Hohe Abhängigkeiten von wenigen Kunden oder Lieferanten
  • Geringe Digitalisierungskompetenz
  • Produkte am Ende des Produktlebenszyklus
  • Sinkende Marktanteile
  • Kontinuierlicher Margenverlust
  • Verschlechterung der Quote Angebot zu Auftrag

Ausgewählte Warnsignale in der Produkt- & Absatzkrise:

  • Aufbau von Beständen
  • Rückgang der Kapazitätsauslastung
  • Erhöhung der Durchlaufzeiten
  • Erhöhung der Lagerzeiten

Die vorstehenden Frühwarnindikatoren weisen sehr frühzeitig auf eine sich entwickelnde Krise hin. Indikatoren einer akuten Krise sind darüber hinaus:

  • Verluste
  • Ausgeschöpfte Kreditlinien
  • Kürzung der Limite durch die Warenkreditversicherer
  • Zahlungsstockungen
  • Lieferstockungen

Gemäß § 3 StaRUG werden Informationen über die Verfügbarkeit der von öffentlichen Stellen bereitgestellten Instrumentarien zur frühzeitigen Identifizierung von Krisen (Frühwarnung) vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter seiner Internetadresse www.bmjv.bund.de bereitgestellt.

Unternehmen ist anzuraten, entsprechende Frühwarnsysteme in der Zukunft zu nutzen, um Krisen möglichst frühzeitig zu identifizieren, um gegebenenfalls die Möglichkeiten, die der neue Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ab 2021 bieten wird, nutzen zu können.

Zur Person Prof. Dr. Henning Werner

Prof. Dr. Henning Werner ist Professor für Restrukturierung und Sanierung an der SRH Hochschule Heidelberg. Er leitet das an der Hochschule ansässige IfUS-Institus für Unternehmenssanierung, welches Weiterbildungsmöglichkeiten, Netzwerkveranstaltungen und Fachinformationen für die Sanierungsbranche anbietet. Professor Werner ist wissenschaftlicher Beirat des BDU-Fachverbands Sanierungs- und Insolvenzberatung sowie Herausgeberbeirat der KSI – Zeitschrift für Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung.

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