Die Bundesregierung hat am 19. September 2020 den lang erwarteten Referentenentwurf und am 14. Oktober 2020 den Regierungsentwurf vorgelegt, mit dem neben anderen sanierungsrelevanten Gesetzesänderungen die EU-Richtlinie für den „Präventiven Restrukturierungsrahmen“ umgesetzt werden soll. Zum 1. Januar 2021 ist der Stabilisieurngs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) nun in Kraft getreten.
Autor: Burkhard Jung
Das neue Sanierungsinstrument – künftig „Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“ (SRR) genannt – soll es Unternehmen ermöglichen, sich ohne ein Insolvenzverfahren, aber in einem fest umrissenen gesetzlichen Rahmen – in Abstimmung mit den Gläubigern zu sanieren.
Neuartiges Sanierungsinstrument, kein Insolvenzverfahren light
Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen wird eine Schlüsselfunktion bei der Bewältigung der Corona-Folgen innehaben. Die Bundesregierung hat – offensichtlich auch unter dem Eindruck der Corona-Krise – den SRR als ein wirklich neuartiges, innovatives Sanierungsinstrument, mit dem sich Unternehmen ganz ohne das Stigma eines Insolvenzverfahrens sanieren können, umgesetzt. Zunächst war befürchtet worden, der deutsche Gesetzgeber werde die EU-Richtlinie sehr eng fassen, als eine Art „Insolvenzverfahren light“. Dies ist glücklicherweise nicht der Fall.
Der Gesetzgeber gibt Unternehmen, die noch zahlungsfähig sind, einen sicheren rechtlichen Rahmen zur Sanierung. Das ist genau der richtige Schritt. Schließlich ist es das Ziel, krisengeschüttelte Unternehmen zu retten – und nicht abzuwickeln.
Zusammenfassung des Gesetzes
Im Folgenden haben wir das Gesetz zusammengefasst:
Unsere Expertenbewertung
Nachfolgend finden Sie eine Bewertung des Gesetzentwurfes:
Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG)
Den Gesetzestext zum Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG), der auch das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) enthält, finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV).